Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen – so geht's

Handwerkerkosten steuerlich geltend machen: Bis zu 1.200 € Steuerbonus im Jahr. Wir erklären, wie es funktioniert.

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Reciepto Team28. Dezember 20255 Min.

Ob Malerarbeiten, Sanitärinstallation oder Gartenpflege – Handwerkerkosten kannst du von der Steuer absetzen. Der Staat fördert das mit bis zu 1.200 € Steuerbonus im Jahr.

§ 35a EStG: Der Steuerbonus

Du kannst 20 % der Arbeitskosten (nicht Materialkosten) direkt von deiner Steuerschuld abziehen. Maximal 6.000 € Arbeitskosten = 1.200 € Steuerbonus pro Jahr und Haushalt. Das ist kein Freibetrag, sondern eine echte Steuerermäßigung.

Was zählt als Handwerkerleistung?

Renovierung, Modernisierung und Erhaltung deiner Wohnung oder deines Hauses: Malern, Tapezieren, Fliesen legen, Sanitär, Elektrik, Gartenarbeit, Schornsteinfeger, Klempner. Auch Mieter können Handwerkerkosten absetzen, die in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt sind.

Wichtig: Nur unbare Zahlung!

Das Finanzamt akzeptiert nur Handwerkerkosten, die per Überweisung bezahlt wurden – nicht bar. Lass dir immer eine Rechnung ausstellen und zahle per Banküberweisung.

Rechnung richtig aufbewahren

Du brauchst eine ordnungsgemäße Rechnung mit separat ausgewiesenen Arbeits- und Materialkosten. Fotografiere die Rechnung mit Reciepto direkt nach Erhalt – so hast du sie digital gesichert und findest sie zum Steuerzeitpunkt sofort wieder.

Auch Mieter profitieren

Handwerkerkosten in der Nebenkostenabrechnung (z.B. Wartung der Heizung, Schornsteinfeger) können auch Mieter absetzen. Dein Vermieter muss die Kosten in der Abrechnung aufschlüsseln – diesen Beleg erfasst du ebenfalls mit Reciepto.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Materialkosten vom Handwerker absetzen?+

Nein, nur die Arbeitskosten (inkl. Fahrtkosten und Maschinenkosten) sind absetzbar.

Muss ich die Handwerkerrechnung dem Finanzamt vorlegen?+

Nur auf Nachfrage. Aber du musst sie aufbewahren. Mit Reciepto hast du sie digital immer griffbereit.

Zählt Barzahlung an den Handwerker?+

Nein! Nur Zahlungen per Überweisung werden vom Finanzamt anerkannt. Bei Barzahlung gibt es keinen Steuerbonus.

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