Fahrtkosten berechnen und steuerlich absetzen
Pendlerpauschale, Dienstreisen, ÖPNV – so berechnest du deine Fahrtkosten und setzt sie korrekt von der Steuer ab.

Fahrtkosten sind einer der größten Posten bei den Werbungskosten. Egal ob Pendler, Außendienstler oder Freelancer – hier steckt bares Geld.
Pendlerpauschale: 0,30 € pro Kilometer
Für den Weg zur Arbeit gilt die Entfernungspauschale: 0,30 € pro Kilometer einfache Strecke (ab dem 21. Kilometer: 0,38 €). Das gilt unabhängig vom Verkehrsmittel – auch Radfahrer und ÖPNV-Nutzer profitieren.
Dienstreisen: Hin und zurück absetzen
Bei Dienstreisen (nicht der tägliche Arbeitsweg) kannst du die tatsächlichen Kosten oder 0,30 € pro gefahrenem Kilometer (hin und zurück) ansetzen. Zusätzlich gibt es Verpflegungspauschalen.
ÖPNV-Ticket vs. Pendlerpauschale
Nutzt du ein Deutschlandticket oder Jobticket, vergleiche die tatsächlichen Kosten mit der Pendlerpauschale. Setze den höheren Betrag an. Bei weiten Strecken ist die Pendlerpauschale oft günstiger.
Belege für Fahrtkosten
Für die Pendlerpauschale brauchst du keine Belege – die Entfernung reicht. Für Dienstreisen und ÖPNV-Tickets brauchst du Nachweise. Erfasse Tankquittungen, Fahrkarten und Mautbelege mit Reciepto.
Rechenbeispiel
20 km einfacher Weg × 220 Arbeitstage × 0,30 € = 1.320 € Werbungskosten. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % sparst du 462 € Steuern – nur durch die Pendlerpauschale. Jeder zusätzliche absetzbare Beleg erhöht die Erstattung.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Gilt die Pendlerpauschale auch im Homeoffice?+
Nein, für Homeoffice-Tage gilt die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag). Die Pendlerpauschale nur für Tage, an denen du zur Arbeit fährst.
Kann ich Tankquittungen steuerlich absetzen?+
Für Dienstreisen ja (tatsächliche Kosten oder Kilometerpauschale). Für den Arbeitsweg gilt nur die Entfernungspauschale.
Wie tracke ich Fahrtkosten am einfachsten?+
Erfasse Tankquittungen und Fahrkarten per Foto mit Reciepto. Für die Pendlerpauschale notiere die Entfernung und Arbeitstage.